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Stromabkommen und Minimalvergütung für Solarstrom – das geht zusammen
10.09.2025
Das Stromabkommen mit der EU hat im Zusammenhang mit der Minimalvergütung für Solarstrom kürzlich für viel Aufregung gesorgt. Für Swissolar ist klar: Für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien braucht es das Stromabkommen sowie den weiteren raschen Ausbau der Solarenergie in der Schweiz. Dies gelingt nur mit Planungssicherheit für Investitionen. Dazu gehört auch die vom Schweizer Stimmvolk via Stromgesetz beschlossene Minimalvergütung.

Politischer Prozess: Was sind die nächsten Schritte?
Das Stromabkommen mit der EU ist ausgehandelt, aber noch nicht in Kraft. Die die dadurch bedingte Anpassung der Schweizer Gesetzgebung befindet sich bis Ende Oktober in der Vernehmlassung und muss noch vom Parlament beraten werden. Die Beratungen dazu werden frühestens in zwei Jahren abgeschlossen sein. Anschliessend folgt mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Volksabstimmung. Das Stromabkommen wird demnach frühestens 2030 in Kraft treten.
Was bedeutet das für die Minimalvergütung für Solarstrom?
Ab 2026 gilt eine minimale Abnahmevergütung für ins Netz eingespiesenen Solarstrom. Für Anlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt liegt sie bei 6 Rp./kWh, für grössere Anlagen sinkt sie bis zum Vergütungssatz von 1.2 Rp./kWh bei einer Leistung von 150 Kilowatt. Gemäss Vorschlag des Bundesrats soll diese Regelung ab Inkrafttreten des Stromabkommens nur für drei Jahre fortgeführt werden.
Minimalvergütungen und EU-Recht sind kompatibel
Dieser Vorschlag ist für Swissolar unverständlich, denn das EU-Recht erlaubt Minimalvergütungen für Solarstrom. In Deutschland erhalten kleinere Anlagen beispielsweise eine feste Einspeisevergütung, die sich nach der Anlagengrösse richtet. Auch im EWR-Mitgliedsland Liechtensteinwerden Ausgleichsbeiträge bezahlt, wenn der Jahresertrag unter 6 Rp./kWh fällt. Ausgenommen davon sind nur Zeiten mit negativen Strompreisen. Diese Regelungen schaffen Investitionssicherheit. Auch in der Schweiz müssen solche pragmatischen Lösungen umgesetzt werden, um die Energiewende voranzubringen.
Swissolar kämpft für faire Bedingungen
Klar ist, dass es für eine Weiterführung der Minimalvergütung nach der Übergangsfrist eine neue Finanzierungslösung braucht, beispielsweise über den Netzzuschlagsfonds. Der Verzicht auf Vergütungen zu Zeiten mit negativen Strompreisen wird vom Parlament voraussichtlich bereits in der laufenden Herbstsession beschlossen und 2027 in Kraft treten.
Stromabkommen vernünftig umsetzen
Swissolar unterstützt gemeinsam mit einer breiten Allianz das Stromabkommen mit der EU, weil es Innovation und erneuerbare Energien fördert. Dabei ist uns wichtig, dass die Schweiz die gesetzlichen Spielräume des Stromabkommens ausschöpft, um Solarstrom attraktiver zu machen: durch verlässliche Vergütungen, bessere Rahmenbedingungen für Eigenverbrauch, Batterien und lokale Energiegemeinschaften.
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