Arbeitssicherheit

Um Unfälle zu vermeiden, müssen bei der Planung und der Installation von Solaranlagen die Unfallverhütungsvorschriften der Suva beachtet werden.
Alle sicherheitsrelevanten Massnahmen bei Bauarbeiten, insbesondere Arbeiten auf Dächern, regelt die Bauarbeitenverordnung (BauAV). 

Die wichtigsten Änderungen der Bauarbeitenverordnung sind: 

  • Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt (Art. 21). 
  • An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern (Art. 41). 
  • Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit schriftlich zu dokumentieren (Art. 4). (Vorlage Sicherheits- und Gesundheitskonzept

Branchenlösung

Die Partnerverbände suissetec, Isolsuisse und Swissolar bieten zusammen mit den Gewerkschaften Unia und Syna eine eigene Branchenlösung (EKAS Nr. 80) an, sie unterstützt beim Aufbau eines Sicherheitssystems und bietet moderne Hilfsmittel für die einfache Umsetzung im Betrieb. Hierzu zählen Beschreibungen der relevanten Themen, lebenswichtige Regeln mit Instruktionshilfen, Checklisten für die Gefährdungsermittlung und vieles mehr. Die Unterlagen werden in den Kursen vorgestellt und anhand von Beispielen erklärt. 

Um die Branchenlösung zu übernehmen, braucht es Folgendes: 

  • Mitglieder der Partnerverbände sind in der Regel automatisch als Teilnehmer registriert. 
  • Teilnahmebestätigung downloaden (Login
  • zur Grundausbildung für Sicherheitsbeauftragte anmelden (zur Kursanmeldung
  • Branchenlösung im Betrieb umsetzen (Sicherheit mit System)
 

Temporäre Sicherheitsmassnahmen

Absturzsicherungsmassnahmen sind ab einer Höhe von 2 Metern erforderlich (siehe BauAV). Ferner müssen Vorsichtsmassnahmen bei Elektroarbeiten und im Umgang mit Asbest beachtet werden.

Zu den temporären Sicherheitsmassnahmen zählen unter anderem Gerüste, Dachfangsysteme, Hebebühnen, persönliche Schutzausrüstung (PSAgA), etc.

Dachdeckerschutzwände bieten grossen und wichtigen Schutz bei der Installation einer Solaranlage. Bei einem Sturz vom Dach prallt die abstürzende Person in der Regel im unteren Bereich der Dachdeckerschutzwand auf. Deshalb muss die Dachdeckerschutzwand in diesem Bereich besonders stabil ausgebildet sein. Informationen zu der richtigen Installation finden Sie im Factsheet. 

 

Permanente Sicherheitsmassnahmen

Unterhalts- und Wartungsarbeiten müssen sicher durchgeführt werden können. Photovoltaikanlagen benötigen im Normalfall keine periodische Wartung. Meist muss nur im Störfall (Info über Monitoring-System) eingegriffen werden. Somit sind für Wartungsarbeiten nicht zwingend permanente Sicherheitseinrichtungen erforderlich, sofern temporäre Lösungen mit Seilüberwurf oder Hebebühnen eingesetzt werden können. Oblichter sind hingegen durch Kollektivschutzeinrichtungen zu sichern. Auf Flachdächern sind fest installierte Absturzsicherungen in den meisten Fällen notwendig. Es können je nach Situation umlaufende Geländer oder auch Anseilschutzsysteme verwendet werden. Die Montage der Dachsicherheit muss nach Herstellerangaben erfolgen. Es dürfen nur geprüfte Systeme zum Einsatz kommen. Für Arbeiten, die weniger als zwei Manntage pro Objekt dauern, ist das Arbeiten im Anseilschutz für geschulte Personen möglich. 

 

Sicherheits-Charta

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz ist das Ziel der Sicherheits-Charta. Sie wurde von der Suva in Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Planern und Gewerkschaften ins Leben gerufen. Die Unterzeichner der Charta setzen sich dafür ein, dass am Arbeitsplatz die Sicherheitsregeln eingehalten werden. Die Solarprofis haben die Charta unterschrieben.

 
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Fachwissensdatenbank

In der Fachwissensdatenbank von Swissolar finden Sie aktuelle Merkblätter, Leitfäden und andere hilfreiche Informationen zu den Themen Technik, Wirtschaftlichkeit, Batteriespeicher, Elektromobilität, Recycling und vielen weiteren.

 
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