Arbeitssicherheit

Um Unfälle zu vermeiden, müssen bei der Planung und der Installation sowie für die zukünftige Instandhaltung von Solaranlagen die rechtlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik beachtet werden. Dabei hat der Kollektivschutz gegenüber dem Individualschutz immer Vorrang. 

Alle sicherheitsrelevanten Massnahmen bei Bauarbeiten, insbesondere Arbeiten auf Dächern, regelt die Bauarbeitenverordnung (BauAV).

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo)

Das baustellenspezifische Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept muss vor Beginn der Bauarbeiten vorliegen. Es muss schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erstellt werden. Die objektspezifischen Gefährdungen und Massnahmen können dabei wahlweise in einem Formular erfasst oder noch besser direkt in den üblichen Auftragsunterlagen eingetragen bzw. abgelegt werden. Das SiKo muss objektspezifisch z.B. aufzeigen, welche Absturzsicherungs- und Notfallmassnahmen zu treffen sind und wie die Arbeitsplätze sicher erreicht werden können. 

Eine Vorlage für das Erstellen von Sicherheitskonzepten bezüglich Absturzsicherung findet sich in Form eines Systembeschriebs für Steil- und Flachdächer in den Anhängen 1 und 2 des Suva-Merkblatts www.suva.ch/44095 «Sicher zu Energie vom Dach»

 

Planungshilfe Absturzsicherung: Für die Montage und Instandhaltung von Solaranlagen

Während der Planungsphase für die Solaranlage ist auch ein spezielles Augenmerk auf die zukünftige Instandhaltung zu richten. So sind die Absturzsicherungsmassnahmen für die Instandhaltungsarbeiten bereits vor der Montage zu planen und sicherzustellen, dass diese umgesetzt werden. 

Mit der Infografik werden die notwendigen und empfohlenen Absturzsicherungsmassnahmen bei Steil- und Flachdächern bei der Montage und bei der Instandhaltung von Solaranlagen visualisiert. 

 

Was muss für eine sichere Montage und Instandhaltung von Solaranlagen beachtet werden?

Solarprofis arbeiten sicher!

In diesem Video erfahren Sie, was bei der Montage von Solarpanels beachtet werden muss und warum das Thema Anschlageinrichtungen für zukünftige Instandhaltungsarbeiten schon vor der Montage geklärt, offeriert und bei der Montage umgesetzt werden muss. In einer Nutzungsvereinbarung (derzeit in Erarbeitung) soll festgelegt werden, welche Instandhaltungsarbeiten z.B. Dach, Solaranlage, Lüftung, Lift, Begrünung zu berücksichtigen sind. Darauf abgestützt werden die Arbeitssicherheitsmassnahmen festgelegt. 

 

Branchenlösungen

Partnerverbände von Swissolar bieten Branchenlösungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an. Diese stellen branchenspezifische Informationen sowie Checklisten und Vorlagen – beispielsweise für Sicherheits- und Gesundheitskonzepte – zur Verfügung. Für Firmen im Bereich Installation von Solaranlagen kann z.B. auf die zertifizierten Branchenlösungen von suissetec oder Gebäudehülle Schweiz zurückgegriffen werden. 

 

Temporäre Sicherheitsmassnahmen

Absturzsicherungsmassnahmen sind ab einer Absturzhöhe von 2 Metern erforderlich (siehe BauAV). Zu den temporären Sicherheitsmassnahmen zählen unter anderem Gerüste, Dachfangsysteme, Hubarbeitsbühnen, persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) etc. Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) darf nur bei kurzdauernden Instandhaltungsarbeiten (< 2 Personenarbeitstage) eingesetzt werden.  

Dachdeckerschutzwände bieten grossen und wichtigen Schutz bei der Montage einer Solaranlage. Bei einem Sturz vom Dach prallt die abstürzende Person in der Regel im unteren Bereich der Dachdeckerschutzwand auf. Deshalb muss die Dachdeckerschutzwand in diesem Bereich besonders stabil ausgebildet sein. Informationen zur richtigen Installation finden Sie im Factsheet «Dachdeckerschutzwand beim Fassadengerüst» oder in den Herstellerangaben.

Mann mit Sicherheitshelm und orangener Warnjacke befindet sich auf einem Dach mit Solaranlage. Im Hintergrund befindet sich eine Stadtkulisse und Natur.  | © Suva

Weiterführende Links

Zusätzlich müssen im Rahmen der Arbeitssicherheit auch Vorsichtsmassnahmen bei Elektroarbeiten und im Umgang mit Asbest berücksichtigt werden. 

 

Permanente Sicherheitsmassnahmen

Instandhaltungsarbeiten müssen sicher durchgeführt werden können. Photovoltaikanlagen benötigen keine periodische Instandhaltung, da sie in der Regel wartungsarm sind. Allenfalls sind aufgrund der Nutzungsvereinbarung und der daraus folgenden Massnahmen permanente Absturzsicherungsmassnahmen notwendig. 
 
Falls Oblichter nicht permanent durchbruchsicher sind, sind sie mit zusätzlichen permanenten Kollektivschutzeinrichtungen zu sichern. Dauerhafte Kollektivschutzmassnahmen sind z.B. permanente Geländer, Gittereinlagen oder VSG-Glas. Die kollektiven Schutzeinrichtungen sind gemäss Herstellerangaben auszuführen. Es dürfen nur dynamisch geprüfte Systeme zum Einsatz kommen.   

Grundsatz: nicht durchbruchsichere Dachflächen dürfen nicht betreten werden. Wenn immer möglich sind diese vor Beginn der Montage durch tragfähige Bauteile zu ersetzen, siehe BauAV Art. 12, Art. 44 und 45. 

Wohnhaus mit Gerüst im Vordergrund und grüner Wiese vor dem Haus.  | © Suva

Der Treppenturm garantiert einen sicheren Zugang zum Dach. 

Zwei Männer mit Warnjacke und Sicherheitshelm auf einem Schrägdach mit Solaranlage.  | © Suva

Im Hintergrund ein giebelseitiger Seitenschutz. 

Person mit orangener Jacke auf einem Flachdach mit permanentem Seitenschutz am Dachrand und Berglandschaft im Hintergrund des Gebäudes. | © Suva

Flachdach mit permanentem Seitenschutz am Dachrand sowie umlaufend an den Oblichtern als Kollektivschutzmassnahme. Zugang erfolgt mittels einer ortsfesten Leiter. Personen dürfen sich ohne zusätzliche Absturzsicherung frei auf dem Dach bewegen. 

Mann mit orangener Warnjacke und Sicherheitshelm auf einem Flachdach mit Kiesboden und Solaranlage. | © Suva

Sicherer Zugang zum Dach dank gebäudeinternem Treppenaufgang, zusätzlich mit Seitenschutz versehen. 

Weiterführende Links

 

Sicherheits-Charta

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz ist das Ziel der Sicherheits-Charta. Sie wurde von der Suva in Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Planern und Gewerkschaften ins Leben gerufen. Die Unterzeichner der Charta setzen sich dafür ein, dass am Arbeitsplatz die Sicherheitsregeln eingehalten werden. Die Solarprofis von Swissolar haben die Charta unterschrieben. Stopp bei Gefahr, Gefahr beheben, Weiterarbeiten. 

Weitere Informationen zur Sicherheits-Charta 

Kompetenzaufbau im Bereich Arbeitssicherheit

 
Arbeiten am Gerüst | © Swissolar / Celine Farias
Sie sind auf der Suche nach Fachleuten aus der Branche?

Warenkorb