Reflexion bei Solaranlagen

Lichtreflexionen treten an Fensterscheiben, Glasfassaden, Metalldächern oder auch an natürlichen Oberflächen wie Gewässern, Schneeflächen und an nassen Strassen auf. Besonders an Solaranlagen, Glas- und Metallfassaden ist jedoch, dass sie oft verhältnismässig grosse Oberflächen aufweisen, die homogen ausgerichtet einen Teil des einfallenden Sonnenlichts reflektieren können. Im bebauten Raum ist Blendung demnach eine alltägliche Erscheinung. Trotzdem können gewisse Blendwirkungen als störend wahrgenommen werden. Entsprechend müssen Solaranlagenprojekte auch hinsichtlich übermässiger Lichtimmissionen bzw. Reflexionen in der näheren Umgebung überprüft werden. Strahlenemissionen der Anlage sollten vorsorglich so weit begrenzt werden, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (vgl. Art. 11 Abs. 1 und Abs. 2 Umweltschutzgesetz). Das Attribut «reflexionsarm» nach dem Stand der Technik ist somit nicht nur eine Vorgabe an meldepflichtige Anlagen (Art. 32a Abs. 1/1bis Bst. c Raumplanungsverordnung), sondern auch eine umweltrechtliche Verpflichtung. Allerdings darf «reflexionsarm» nicht mit «blendfrei» gleichgesetzt werden. 

Satinierte Gläser können die Blendwirkung von PV-Modulen stark reduzieren oder verhindern, wie hier in einem Vorher-nachher-Vergleich zu sehen ist. Weitere Information zum Projekt Blendung an Photovoltaikanlagen finden sie im untenstehenden Merkblatt. 

© 3S Swiss Solar Solutions AG
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