Berufsbildungsfonds Swissolar

Gemeinsam sichern wir die Berufsbildung der Solarbranche.

Berufsbildungsfonds ermöglichen eine solidarische Finanzierung der Berufsbildung innerhalb einer Branche. Damit leisten alle Betriebe gemeinsam einen Beitrag zur Ausbildung der Fachkräfte von morgen und tragen Verantwortung für die Zukunft der Branche. 

Mit einem allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds tragen künftig alle Betriebe im Geltungsbereich gemeinsam die Kosten der Berufsbildung. Diesen etablierten Weg gemeinsam mit Gebäudehülle haben die Swissolar-Mitglieder bereits an der Generalversammlung 2025  beschlossen. Inzwischen könnte bereits ab 2027 die gemeinsam mit Gebäudehülle Schweiz angestrebte Branchenlösung starten. Damit verkürzt sich für Swissolar-Mitglieder die Zeit, in der sie die Berufsbildung stärker mitfinanzieren als andere Betriebe der Branche. 

Im November entscheiden beide Verbände in ihren jeweiligen Gremien über die gemeinsame Lösung. Bei Swissolar wird das Reglement den Mitgliedern an einer ausserordentlichen Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt. 

Grundlage: Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 Berufsbildungsgesetz (BBG) und Informationen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): www.sbfi.admin.ch 

BE Netze AG Nottwil, Berufslehre | © Swissolar / Reto Schlatter

Warum gibt es den Berufsbildungsfonds?

Die Berufsbildung verursacht jährlich erhebliche Kosten: 

  • Überbetriebliche Kurse (ÜK)  
  • Weiterentwicklung der Berufslehre  
  • Rekrutierung von Ausbildungsbetrieben und Lernenden 
  • Nachwuchsförderung (bspw. Swiss Skills) 
  • Qualitätssicherung  

Bis heute konnten Teile dieser Kosten dank externer Projektmittel, insbesondere von EnergieSchweiz finanziert werden. Diese Anschubfinanzierung läuft jedoch aus. Mit dem Berufsbildungsfonds wird die Finanzierung langfristig gesichert. Ausbildungsbetriebe werden dadurch insbesondere bei den ÜK-Kosten entlastet. 

 

Muss ich etwas tun?

Nein, wenn:

Wenn dein Betrieb nicht bereits Beiträge an einen anderen Berufsbildungsfonds für dieselben Tätigkeiten bezahlt, musst du nichts unternehmen. 

Die definitive Lösung für 2027 wird den Swissolar-Mitgliedern im November an einer ausserordentlichen Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Mit der Einladung erhältst du das Reglement und die Revisionsanträge mit den Angaben zu Geltungsbereich und Beiträgen. 

Ja, wenn:

Wenn dein Betrieb bereits Beiträge an einen anderen Berufsbildungsfonds bezahlt, kannst du bis zum 30. September 2026 eine Befreiung beantragen. Dazu benötigen wir einen Zahlungsnachweis. Damit können wir mögliche Doppelbelastungen bei der Umsetzung für 2027 berücksichtigen. 

Wird dein Betrieb von der Beitragspflicht befreit, bezahlst du keine Beiträge an den Swissolar-Berufsbildungsfonds. Im Gegenzug besteht auch kein Anspruch auf Leistungen oder Rückerstattungen aus diesem Fonds. 

28. Mai 2026  30. September 2026  November 2026 Ab 2027
Beschluss Berufsbildungsfonds  Frist für Befreiungsgesuche Ausserordentliche GV Swissolar zum Berufsbildungsfondsregelement   Start der beschlossenen Lösung 

 

Wichtige Information

Ziel ist die Allgemeinverbindlicherklärung des gemeinsamen Berufsbildungsfonds. Damit beteiligen sich künftig auch Nichtmitglieder, die in den Geltungsbereich des Fonds fallen, an der Finanzierung der Berufsbildung. Ein Austritt aus Swissolar befreit deshalb nicht von der späteren Beitragspflicht. 

 
 

Wer bezahlt Beiträge?

Welche Betriebe und Mitarbeitenden in den Geltungsbereich des gemeinsamen Berufsbildungsfonds fallen und wie die Beiträge im Detail berechnet werden, wird derzeit finalisiert. 

Beim an der Generalversammlung 2026 beschlossenen Swissolar-Modell war ein vereinfachter Beitrag von CHF 100 pro Mitgliedsbetrieb und CHF 100 pro Mitarbeitenden gemäss Swissolar-Mitgliedschaftskategorie vorgesehen.  

Beim gemeinsamen Berufsbildungsfonds mit Gebäudehülle Schweiz wird die Beitragsberechnung anders ausgestaltet. Beiträge werden pro Betrieb und für die Mitarbeitenden erhoben, die in den Geltungsbereich des Fonds fallen. Deshalb lässt sich die Beitragshöhe nicht direkt mit dem bisherigen CHF-100/100-Modell vergleichen. 

Nach heutigem Stand gehen wir davon aus, dass die Gesamtbelastung für die meisten Swissolar-Mitgliedsbetriebe in einer ähnlichen Grössenordnung liegen wird wie beim bisher vorgesehenen Modell. 

Die definitiven Beiträge und der genaue Geltungsbereich werden mit den Unterlagen zur ausserordentlichen Generalversammlung kommuniziert. 

 

Welche Betriebe fallen in den Geltungsbereich?

Der genaue Geltungsbereich des gemeinsamen Berufsbildungsfonds wird derzeit finalisiert. Dabei wird festgelegt, welche Betriebe, Tätigkeiten und Mitarbeitenden beitragspflichtig sind. 

Auch der Einbezug von Planungs- und Ingenieurbüros ist noch Gegenstand der Klärung. 

Die definitiven Angaben werden mit dem Reglement zur ausserordentlichen Generalversammlung vorgelegt. 

 

Was gilt für Ausbildungsbetriebe?

Ausbildungsbetriebe werden bei den Kosten der überbetrieblichen Kurse ihrer Lernenden unterstützt. 

Ziel ist weiterhin, dass bereits ÜK-Kosten aus dem Schuljahr 2026/2027 berücksichtigt werden können. Über das konkrete Vorgehen, die Voraussetzungen und die Höhe der Rückerstattung informiert Swissolar, sobald die definitive Lösung für 2027 beschlossen ist.  

 

Bestehenden Berufsbildungsfonds melden (Formular)

Beantrage eine Befreiung nur, wenn dein Betrieb bereits Beiträge an einen anderen Berufsbildungsfonds der Solarbranche bezahlt. 

Wir prüfen dein Gesuch und melden uns bei Rückfragen direkt bei dir.

Swissolar Mitgliedschaft
Max. 5 MB

Häufig gestellte Fragen

  • Was finanziert der Berufsbildungsfonds?

    Die Beiträge an den Berufsbildungsfonds werden für Aufgaben der Berufsbildung eingesetzt. Dazu gehören insbesondere die überbetrieblichen Kurse, die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung, die Rekrutierung von Ausbildungsbetrieben und Lernenden sowie die Qualitätssicherung. 

    Die genaue Verwendung der Mittel richtet sich nach dem Fondsreglement. 

  • Wer erhält Leistungen aus dem Berufsbildungsfonds?

    Bis zur Allgemeinverbindlicherklärung können nur beitragsleistende Swissolar-Mitgliedsbetriebe und deren beitragspflichtige Mitarbeitende Leistungen aus dem Berufsbildungsfonds erhalten. 

    Welche Leistungen konkret ausgerichtet werden, richtet sich nach dem Fondsreglement. Ausbildungsbetriebe können insbesondere bei den Kosten der überbetrieblichen Kurse ihrer Lernenden unterstützt werden. 

    Mit der allgemeinverbindlichen Branchenlösung können alle beitragsleistenden Betriebe und beitragspflichtigen Mitarbeitenden im Geltungsbereich gemäss Reglement Leistungen beziehen. 

  • Wie beantrage ich eine Befreiung?

    Fülle das Formular auf dieser Seite bis spätestens 30. September 2026 aus und lade einen aktuellen Zahlungsnachweis deines Berufsbildungsfonds hoch. 

    Wir prüfen deine Angaben und informieren dich über das weitere Vorgehen. 

  • Wie hoch ist mein Beitrag?

    Beim an der Generalversammlung 2026 beschlossenen Swissolar-Modell war ein Beitrag von CHF 100 pro Mitgliedsbetrieb und CHF 100 pro Mitarbeitenden gemäss Swissolar-Mitgliedschaftskategorie vorgesehen. 

    Beim gemeinsamen Berufsbildungsfonds mit Gebäudehülle Schweiz wird die Beitragsberechnung anders ausgestaltet. Beiträge werden pro Betrieb und für die Mitarbeitenden erhoben, die in den Geltungsbereich des Fonds fallen. 

    Nach heutigem Stand gehen wir davon aus, dass die Gesamtbelastung für die meisten Swissolar-Mitgliedsbetriebe in einer ähnlichen Grössenordnung liegen wird wie beim bisher vorgesehenen Modell. 

    Die definitiven Beiträge werden mit den Unterlagen zur ausserordentlichen Generalversammlung kommuniziert. 

  • Muss ich etwas unternehmen?

    Nur wenn dein Betrieb bereits Beiträge an einen anderen Berufsbildungsfonds für dieselben Tätigkeiten bezahlt. 

    In diesem Fall kannst du bis 30. September 2026 eine Befreiung beantragen. Alle anderen Swissolar-Mitgliedsbetriebe müssen nichts unternehmen. 

  • Ich zahle bereits in einen anderen Berufsbildungsfonds. Muss ich doppelt bezahlen?

    Für dieselben Tätigkeiten soll keine doppelte Beitragspflicht entstehen. 

    Teile uns deshalb bis 30. September 2026 mit, in welchen Berufsbildungsfonds dein Betrieb bereits einzahlt, und reiche einen aktuellen Zahlungsnachweis ein. Auf dieser Grundlage kann die Beitragspflicht für 2027 geprüft werden. 

  • Kommen die Beiträge auch Nichtmitgliedern zugute?

    Bis zur Allgemeinverbindlicherklärung erhalten nur beitragsleistende Swissolar-Mitgliedsbetriebe und deren beitragspflichtige Mitarbeitende Leistungen aus dem Berufsbildungsfonds. 

    Mit der allgemeinverbindlichen Branchenlösung zahlen alle Betriebe und beitragspflichtigen Mitarbeitenden im Geltungsbereich in den Fonds ein und können gemäss Reglement Leistungen daraus beziehen. 

  • Werde ich bei einem Austritt aus Swissolar vom Berufsbildungsfonds befreit?

    Nicht zwingend. Mit der gemeinsamen Branchenlösung mit Gebäudehülle Schweiz könnte der Berufsbildungsfonds früher als ursprünglich geplant allgemeinverbindlich werden. 

    Ab diesem Zeitpunkt richtet sich die Beitragspflicht nicht mehr nach der Mitgliedschaft bei Swissolar, sondern nach dem Geltungsbereich des Fonds. Auch Nichtmitglieder, die in den Geltungsbereich fallen, sind dann beitragspflichtig. 

  • Wie lange gilt der verbandsinterne Berufsbildungsfonds?

    Der verbandsinterne Berufsbildungsfonds wurde als Übergangslösung beschlossen. 

    Kann die gemeinsame Branchenlösung mit Gebäudehülle Schweiz bereits ab 2027 starten, wird die Übergangslösung entsprechend verkürzt. Kommt die gemeinsame Lösung nicht zustande, bleibt der von der Generalversammlung 2026 beschlossene Swissolar-Berufsbildungsfonds die Grundlage für die Umsetzung ab 2027. 

  • Wann erhalte ich meine Rechnung?

    Die Rechnungsstellung hängt von der definitiven Lösung für 2027 ab. 

    Über die Beiträge, den Geltungsbereich und die Rechnungsstellung informieren wir mit den Unterlagen zur ausserordentlichen Generalversammlung und nach den Entscheiden im November. 

  • Wann werden ÜK-Kosten zurückerstattet?

    Ziel ist, dass bereits die ÜK-Kosten des Schuljahres 2026/2027 berücksichtigt werden können. 

    Über das Vorgehen, die Voraussetzungen und die Höhe der Rückerstattung informiert Swissolar, sobald die definitive Lösung für 2027 beschlossen ist. 

  • Sind Planungs- und Ingenieurbüros beitragspflichtig?

    Der genaue Geltungsbereich des gemeinsamen Berufsbildungsfonds wird derzeit finalisiert. Dazu gehört auch die Frage, ob und in welchem Umfang Planungs- und Ingenieurbüros einbezogen werden. 

    Die definitive Regelung wird mit dem Reglement zur ausserordentlichen Generalversammlung vorgelegt. 

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