ZEV, Eigenverbrauch

Eigenverbrauch, Einspeisung, Netzbezug | © wapico / Energie Zukunft Schweiz

Solarstrom vom Dach lohnt sich fast immer, denn er ist preiswerter als Strom aus dem öffentlichen Netz. 

Der ans Netz abgegebene Strom wird von vielen Verteilnetzbetreibern zu einem tiefen Tarif vergütet (Abnahmevergütung, siehe www.pvtarif.ch). Das bedeutet: Je mehr Strom direkt vor Ort verbraucht wird (Eigenverbrauch), desto schneller ist die Solaranlage amortisiert (siehe auch Kostenrechner für PV-Anlagen). Es wäre jedoch falsch, die Anlage möglichst klein zu bauen – sinnvoll ist die Nutzung ganzer Dächer. Das sieht gut aus, und die Mehrkosten gegenüber einer Teilbelegung sind gering. Zudem wird der Stromverbrauch in den meisten Haushalten und Betrieben wegen Wärmepumpen und E-Mobilität deutlich zunehmen.  

Gemeinsam den Eigenverbrauch steigern: Mit dem «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)» können sich nicht nur mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher im gleichen Haus, sondern auch mehrere Grundstücke zusammenschliessen und gegenüber dem Energieversorger als ein Kunde auftreten. Die Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft fällt weg. Der «Leitfaden Eigenverbrauch» von EnergieSchweiz zeigt, was bei der Bildung eines ZEV zu beachten ist. Viele Firmen bieten komplette Abrechnungslösungen für ZEV an.  

Als Alternative bieten viele Verteilnetzbetreiber ihren Kunden Abrechnungslösungen für Eigenverbrauchsgemeinschaften an. In diesem Fall bleiben die Verbraucher, anders als beim ZEV, Kunden des Verteilnetzbetreibers.  

Im Weiteren ist auch die private Eigenverbrauchsabrechnung im Gebäude mit mehreren Endkunden zulässig, basierend auf Messdaten des Verteilnetzbetreibers, die dieser zur Verfügung stellen muss. Dabei verkauft die Anlagen-Eigentümerin oder die Verwalterin den Endverbrauchern den vor Ort produzierten Strom.  

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4 Schritte zu einem hohen Eigenverbrauch

  • Stromverbraucher wie Wärmepumpen, Elektroboiler und E-Mobilität so steuern, dass sie die Photovoltaikproduktion optimal nutzen 
  • Bei der Dimensionierung der Anlage auch zukünftigen Verbrauch berücksichtigen 
  • Wenn möglich: Solarstrom gemeinsam nutzen 
  • Batteriespeicher installieren – auch später noch möglich 

Was ändert sich mit dem Stromgesetz?

Mit dem Stromgesetz, dem die Schweiz am 9. Juni 2024 zugestimmt hat, werden ab 2025 zwei neue Möglichkeiten zur Nutzung von selbst erzeugter Elektrizität zur Verfügung stehen. Ihre genaue Ausgestaltung wird nach Vorliegen der Verordnungen im November 2024 bekannt sein.

- Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV): Die Nutzung der Anschlussleitungen für die virtuelle Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch wird zugelassen. Die Messgeräte des Verteilnetzbetreibers können genutzt werden.

- Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz kann zukünftig die lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde vermarktet werden.

Quelle: energie-experten.ch / Grafik: Faktor Journalisten | © Quelle: energie-experten.ch / Grafik: Faktor Journalisten

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