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Qualitätsmanagement Solarwärme
Das Installationsunternehmen erstellt eine validierte Leistungsgarantie (VLG), die sicherstellt, dass minimale Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Die validierte Leistungsgarantie kann auch mit dem Gebäudetechnikrechner von suissetec oder mit Polysun erstellt werden.
Ab einer Leistung von 20 Kilowatt (kW) thermischer Kollektor-Nennleistung (TKN) sollte eine aktive Anlagenüberwachung installiert werden.
Die aktive Anlagenüberwachung muss bei Fehlfunktionen einen Alarm aus dem Technikraum an den Anlagenbetreiber, den Installateur oder den Hersteller senden, damit ein Anlagefehler schnell bemerkt und behoben werden kann.
Die Anlagenüberwachung muss mindestens folgende Funktionen im Sinne des harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM2015) erfüllen:
- Die Steuerung muss die wichtigsten Anlagefehler erkennen. Abhängig vom Anlagentyp werden sinnvolle Parameter überwacht.
- Die Steuerung muss bei einer Fehlfunktion einen Alarm auslösen, der schnell bemerkt wird. Möglichkeiten dazu sind z. B. SMS/E-Mail an Hausbesitzer, Installateur, Hersteller oder an die Hausverwaltung, Alarmsirene oder Warnlampe im Wohnbereich etc.
Ausdrücklich nicht ausreichend sind Fehlermeldungen, die nur im Keller sichtbar sind, wie Anzeige auf dem Display, blinkende LEDs auf der Steuerung oder Ähnliches.
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