Dachvermietung und Solar-Contracting

Besitzer:innen von Industrie-, Gewerbe- und Bürogebäuden oder anderen Bauten mit grosser Dachfläche können auch von Photovoltaik profitieren, ohne selbst in die Solaranlage zu investieren oder sie zu betreiben. In solchen Fällen kann das Dach an externe Investoren vermietet werden. Dies geschieht oft in Form von Contracting, bei dem der Anlagenbetreiber einen Teil des produzierten Stroms dem Gebäudebesitzer verkauft. Dabei wird über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren das Dach einem Contracting-Unternehmen vermietet, das darauf eine Solaranlage erstellt und den Strom dem Gebäudebesitzer zu einem vertraglich vereinbarten Preis verkauft. Mehr dazu im Leitfaden zu Solar-Contracting von EnergieSchweiz. 

Eine Übersicht der Swissolar-Mitglieder, die sich auf die Anmietung bzw. Vermietung von Dachflächen sowie Contracting spezialisiert haben, befindet sich in unserer Mitgliedersuche. Geben Sie hierfür im Filter die Dienstleistung «Dachanmietung/-vermietung» ein. 

Alle wichtigen Punkte der Anmietung eines Dachs sollten in einem Dachnutzungsvertrag geregelt sein. Der Muster-Dachnutzungsvertrag von Swissolar ist eine gute Vertragsgrundlage, die an die jeweiligen Projektverhältnisse angepasst werden kann. Mitglieder von Swissolar können im exklusiven Mitgliederbereich kostenlos auf den Vertrag zugreifen. Nichtmitglieder können den Mustervertrag im Shop beziehen. 

  • Vergleich Dachvermietung, Solar-Contracting und eigene Investition in eine Solaranlage aus Sicht des Gebäudeeigentümers:

     

      Dachvermietung Solar-Contracting Eigene Investition
    Entschädigung Nur Miete, kein Eigenverbrauch von Solarstrom Strompreis und evtl. Miete
    Investition keine keine Eigentümer
    Eigentum der Solaranlage Externe Firma/Contractor Externe Firma/Contractor 1 Eigentümer des Gebäudes
    Vertragsdauer 15-25 Jahre 15-25 Jahre keine
    Lebensdauer Solaranlage >30 Jahre >30 Jahre >30 Jahre
    Unterhalt inkl. Versicherung, Ersatz Wechselrichter, Monitoring, etc.) Externe Firma/Contractor Externe Firma/Contractor 2 Eigentümer des Gebäudes
    Nutzung von Solarstrom vom eigenen Dach Nein Ja Ja
    Steuerpflicht der Erträge/MwSt Ja Nein Ja
    Erhalt von Subventionen Eingepreist in Miete Eingepreist in Miete Ja
    Qualität der Anlage Hoch 3 Hoch 3 Für Eigentümer schwierig zu beurteilen 3
    Garantie Nicht nötig, Risiko des Contractors Nicht nötig, Risiko des Contractors 2 Jahre
    Risiko Abnahmevergütungen Externe Firma/Contractor Externe Firma/Contractor Eigentümer

     

    1 Bei Indach- oder Fassaden-Solaranlage ist das Eigentum beim Eigentümer des Gebäudes, der Contractor hat allerdings ein langfristiges Nutzungsrecht. Es gibt Ansichten von Juristen, die auch normale Aufdach-Solar-Anlagen auf der Basis des Akzessions- oder Bestandteil-Prinzips des ZGB unter gewissen Voraussetzungen als zum Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes gehörig beurteilen. Allerdings gibt es diesbezüglich keinen letztinstanzlichen Gerichtsentscheid, und es sind in der Schweiz tausende Solaranlagen auf der Basis, dass im obligationsrechtlichen Vertrag die Solaranlage im Eigentum des Nutzers ist, in Kraft. Swissolar beurteilt PVA auf Dächern oder auf dem Boden als Fahrnis, womit das Eigentum in jedem Fall dem Nutzer zugeordnet wird.

    2 Je nach Kanton muss die Versicherung durch den Eigentümer des Gebäudes gemacht werden.

    3 Da der Contractor die Erträge über eine lange Zeitdauer sicherstellen will, ist es in seinem Interesse, die Solaranlage mit guter Qualität zu bauen und zu unterhalten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Entschädigung produktionsabhängig ist und es sich nicht um z.B. einen fixen monatlichen Betrag handelt (z.B. Leasing).

    Angebote für PV-Anlagen – ob via Contracting, Dachmiete oder für eine eigene Investition sind generell bezüglich folgender Aspekte kritisch zu hinterfragen, da einige wenige Parameter einen grossen Einfluss auf die Rentabilität der Anlage haben.

    • Der Stromertrag in kWh wird oft überschätzt und in der Praxis nicht erreicht (wegen Verschattungen, optimistischer Kalkulation, etc.)
    • Es werden oft keine Unterhaltskosten ausgewiesen. Diese können durchaus 1 bis 3 Rp pro produzierter kWh betragen. Im Falle von Dachmieten oder Solar-Contracting sind Unterhaltskosten berücksichtigt.
    • Die Einkünfte aus Netzeinspeisung und Herkunftsnachweisen werden oft zu heutigen Preisen von CHF 0.08/kWh bis > CHF 0.12/kWh gerechnet. Diese Beträge dürften zukünftig im Sommer tiefer sein.
 
PV Modul Montage | © Simon Kraus / Adobe Stock

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