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Mehr Markt bei der Abnahmevergütung
09.10.2025
Das Parlament hat in der Herbstsession eine Änderung bei der Abnahmevergütung beschlossen. Das Inkrafttreten ist für Mitte 2026 vorgesehen.

Neu ist, dass sich die Vergütung nach dem Spotmarktpreis (SMP) zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet. Dies schafft einen starken Anreiz, Strom zu Zeiten mit tiefen Preisen in einer Batterie zu speichern oder direkt zu verbrauchen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Zusätzlich gibt es einen Ausgleichsmechanismus. Voraussichtlich am Ende jedes Quartals erhalten sie zusätzlich dieser Vergütung eine Minimalvergütungsprämie, falls der quartalsweise Referenz-Marktpreis (RMP) unter der Minimalvergütung lag. Die Prämie berechnet sich aufgrund der Differenz aus dem Referenzmarktpreis und der Minimalvergütung und wird pro eingespeiste kWh ausbezahlt. Der Referenz-Marktpreis wird vom Bundesamt für Energie (BFE) berechnet. Es handelt sich um den durchschnittlichen Marktpreis, aber gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der jeweiligen Technologie.
Ein Rechenbeispiel: Der Referenzmarktpreis liegt im zweiten Quartal bei 4 Rp./kWh, die Minimalvergütung für Anlagen unter 30 kW bei 6 Rp./kWh. Ein Produzent, der in diesem Quartal 3000 kWh eingespeist hat, erhält eine Minimalvergütungsprämie von 2 Rp. x 3000 kWh = 60 Fr.
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