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Ab 2026: Meldeverfahren für Fassaden-PV
16.10.2025
Die lang erwartete Revision der Raumplanungsverordnung liegt nun vor. Demnach gibt es ab nächstem Jahr einen neuen Artikel 32a bis, der regelt, unter welchen Bedingungen eine Fassaden-Solaranlage im Meldeverfahren erstellt werden kann.
Verschiedene von Swissolar in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Anpassungen wurden dabei übernommen. Swissolar ist überzeugt, dass damit das grosse Potenzial der Gewinnung von Solarstrom an Fassaden besser genutzt werden kann – dazu noch mit einem hohen Produktionsanteil im Winterhalbjahr.
Im Weiteren regelt ein neuer Artikel 32c den Einsatz nicht freistehender PV-Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Diese sind bewilligungsfähig, wenn sie eine optische Einheit mit rechtmässigen Bauten und Anlagen bilden, wie z.B. Lärmschutzwände. Nicht in dieser Bestimmung eingeschlossen sind die elektrische Erschliessung und allfällige Speicher für solche Anlagen.
Schliesslich regelt ein neuer Artikel 32d die Standortgebundenheit von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen. Nicht auf Gehör stiess der Swissolar-Vorschlag, eine landesweite Wegleitung für die Bewilligung von Agri-PV-Anlagen zu erstellen. Das wird wohl dazu führen, dass jeder Kanton eigene Wegleitungen erstellt, was den Einsatz solcher Anlagen nicht erleichtert.
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