Bundesrat setzt Anreize für grössere PV-Anlagen und Solarfassaden

26.11.2021

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2021 die Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) gutgeheissen. Mit dieser Revision wird bei der Einmalvergütung für PV-Anlagen zwar der Grundbeitrag gesenkt, im Gegenzug aber der Leistungsbeitrag ab 30 kW um 10 Franken auf 300 Franken pro kW erhöht. Für Anlagen mit Fassadenmodulen ist ein Bonus von 250 Franken pro kW auf dem Leistungsbeitrag vorgesehen.

Mit der Revision wird ab 1. April 2022 bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen der Grundbeitrag von aktuell 700 Franken auf 350 Franken gesenkt. Im Gegenzug wird der Leistungsbeitrag ab 30 Kilowatt (kW) um 10 Franken auf 300 Franken pro kW erhöht. Das setzt einen Anreiz, grössere Anlagen zu bauen und dafür möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung zu nutzen.

Der Leistungsbeitrag ab 100 kW wird zudem um 20 Franken auf 270 Franken pro kW gesenkt. Dies stellt sicher, dass die Einmalvergütung weiterhin höchstens 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen ausmacht. Durch die Absenkungen werden pro Jahr rund 12 Millionen Franken an Fördergeldern frei, mit denen zusätzliche Photovoltaikanlagen gefördert werden können.

Bessere Förderung des grossen Solarfassaden-Potenzials

Mit den freigewordenen Fördergeldern werden auch Fassadenanlagen besser gefördert. Im Winter kann mit solchen Anlagen bis zu 30% mehr Strom produziert werden als mit gleich grossen Anlagen auf Flachdächern. Fassadenanlagen werden heute aber erst selten realisiert. Das Fassaden-Potenzial in der Schweiz liegt bei rund 17 Terawattstunden pro Jahr. Das entspricht einem Viertel des gesamten Photovoltaik-Potenzials des Schweizer Gebäudeparks. Um dieses Potenzial zu erschliessen, sieht die EnFV für integrierte Anlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad gegenüber dem Horizont einen Bonus von 250 Franken pro kW auf dem Leistungsbeitrag vor.

Die Details im Vollzug (nach aktuellem Stand)

Nach aktuellem Stand haben Anlagen und Erweiterungen ab einer Leistung von 2 kW sowie Anlagenteile, die integriert sind und eine Neigung von mindestens 75 Grad aufweisen, Anrecht auf den Neigungswinkelbonus in der Höhe von 250 Franken pro kW. Dieser Bonus wird zusätzlich zur Einmalvergütung (EIV) gewährt. Dies gilt auch für integrierte Anlagen ab 100 kW, auch wenn diese nur den EIV-Ansatz für angebaute Anlagen erhalten können. Der Bonus gilt für Inbetriebnahmen ab dem 1.1.2022. Für Vollzugsfragen steht Pronovo zur Verfügung.

Swissolar begrüsst die Revision der neuen Energieförderungsverordnung, zu welcher der Verband sich auch per Vernehmlassung geäussert hat.

Mehr Informationen beim Bundesamt für Energie

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