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Empfehlungen von Swissolar bei Hagelschäden
01.01.2021
Aufgrund der ausserordentlich starken Gewitter in den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Schäden an Solaranlagen durch Hagelschlag.
Swissolar empfiehlt bei Photovoltaik-Anlagen folgendes Vorgehen:
- Wenn das Glas beschädigt ist oder die Module stark deformiert sind oder sichtbare Schäden aufweisen: Den betroffenen Anlagenteil möglichst schnell abschalten.
- Meldung an die Gebäudeversicherung.
- Begutachtung der Anlage durch Solarprofi, je nach Befund kann die Teilanlage möglicherweise wieder in Betrieb genommen werden.
- Falls die Anlagenleistung bei einem Modulersatz ändert, muss dies Pronovo gemeldet werden. Was die Einmalvergütung/Einspeisevergütung von solchen Anlagen betrifft, bitte Kapitel 7 in der «Richtlinie zur Energieförderungsverordnung (EnFV) - Photovoltaik» beachten (kann unter https://pronovo.ch/de/services/formulare/# heruntergeladen werden).
- Bei der Begutachtung Indachanlagen vor Aufdachanlagen priorisieren (Brandgefahr und/oder Gefahr wegen eindringendem Wasser).
- Unbedingt die Empfehlungen der Versicherung beachten.
- Zur Unterstützung des Entscheides ob der Weiterbetrieb zulässig ist sind Infrarotaufnahmen, Isolationsmessungen oder Messungen der Elektrolumineszenz sinnvoll.
- Reparaturarbeiten sind durch Solarprofis auszuführen. Es ist besondere Vorsicht notwendig, weil bei allfälligen Isolationsfehlern gefährliche Ströme auftreten können.
- In jedem Fall aber soll die Anlage in Absprache mit der Versicherung so rasch als möglich instand gestellt werden.
Für thermische Anlagen empfiehlt Swissolar:
- Meldung an die Gebäudeversicherung
- Begutachtung der Anlage durch Solarprofi.
- Bei der Begutachtung Indachanlagen vor Aufdachanlagen priorisieren (Gefahr wegen eindringendem Wasser).
- Unbedingt die Empfehlungen der Versicherung beachten.
- Reparaturarbeiten sind durch Solarprofis auszuführen.
- In jedem Fall aber soll die Anlage in Absprache mit der Versicherung so rasch als möglich instand gestellt werden.
Die Gebäudeversicherungen verlangen Kostenschätzungen. In der Regel können kurzfristig keine verbindlichen Offerten erstellt werden, deshalb kann mit Richtpreisen gearbeitet werden (deklarieren, dass es eine Schätzung ist). Die beschädigten Module und Kollektoren sollten aufbewahrt werden, bis der Fall durch die Versicherung abgeschlossen ist, um allfällige Materialfehler auszuschliessen. Das Schadensbild sollte unbedingt dokumentiert werden. Der Eigentümer der Anlage ist zuständig für die Schadensmeldung an die Versicherung. Die Kosten sollten durch die Elementarschadenversicherung übernommen werden.
Beim Ersatz von einzelnen PV-Modulen noch folgende Hinweise: Für ältere Anlagen können Sondermodullieferanten vielleicht weiterhelfen, ansonsten empfiehlt Swissolar, besser ein leistungsfähigeres Modul als ein schwächeres Modul einzusetzen. Bei Röhrenkollektoren können zum Teil auch einzelne Röhren ausgetauscht werden.
Die Ersatzmodule/Kollektoren sollen im Hagelregister aufgeführt sein (Gruppe 121 - Dach - Photovoltaik-Module oder 122 - Dach - Thermische Sonnenkollektoren wählen). Dabei unbedingt die Hagelschutzklasse HW3 oder höher wählen.
Bitte beachten: Es handelte sich höchstwahrscheinlich um ein ausserordentliches Ereignis, das zu entsprechend hohen Schäden führte. Wenn nach dem Stand der Technik gebaut wurde, übernehmen die Versicherungen die Kosten.
Swissolar sammelt Erfahrungen aufgrund der ausserordentlichen Situation und ist an konkreten Rückmeldungen und Schadensberichten interessiert. Bitte schicken Sie Ihre Rückmeldungen und Schadensberichte an spiller@swissolar.ch.
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