Solarmonteur:in

EBA, 2-jährige Lehre

Solarmonteur:innen EBA montieren elektrische Solaranlagen auf Gebäuden. Sie leisten mit ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.    

Solarmonteur:innen EBA bereiten die Montagearbeiten vor und richten die Materialdepots ein, sie kontrollieren die Arbeitssicherheit vor Ort und halten diese ein. Solarmonteur:innen EBA montieren und befestigen die Montagesysteme, und sie verlegen die Module. Sie erstellen Leitungsführungen und vorkonfektionierte Steckverbindungen. Sie führen Sichtkontrollen und Wartungsarbeiten an Modulen und Montagesystemen durch. Am Ende ihrer Lebensdauer wird eine Solaranlage von den Solarmonteur:innen EBA fach- und umweltgerecht zurückgebaut und entsorgt. 

Bei diesem Beruf ist die Zusammenarbeit im Team wichtig. Nicht nur mit Solarinstallateur:innen und Solarmonteur:innen, sondern auch mit Fachpersonen aus anderen Gewerken, z. B. Zimmer:in, Spengler:in, Dachdecker:in und Elektroinstallateur:in. 

© Swissolar / Reto Schlatter

Kompetenzen Solarmonteur:in EBA

Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle: 

  • Arbeitssicherheit gewährleisten 
  • Materialkunde und Entsorgung 
  • berufsübergreifende Koordination 

Montage von PV-Anlagen: 

  • Arbeitsplatz einrichten 
  • Flachdach und Steildach 
  • Leitungsführung zu PV-Anlagen erstellen 

Wartung und Demontage: 

  • PV-Anlagen warten 
  • Rückbau und Entsorgung 
 

Diese Unternehmen bieten ab Herbst 2024 Lehrstellen als Solarinstallateur:in EFZ oder Solarmonteur:in EBA an

Bieten auch Sie Lehrstellen für Solarinstallateur:innen EFZ und / oder Solarmonteur:innen EBA an und möchten zu unserer Liste hinzugefügt werden? Dann melden Sie sich per E-Mail an berufsbildung@swissolar.ch.

 
 

Häufig gestellte Fragen

  • Wir haben mehrere Standorte. Benötigen wir für jeden eine Bildungsbewilligung?

    Die Bildungsbewilligung wird vom Berufsbildungsamt des Standortkantons erteilt (BBG, Art. 20; BBV, Art. 9). Wenn sich die Standorte in unterschiedlichen Kantonen befinden, müssen sie in jedem Kanton eine Bildungsbewilligung beantragen.

  • Wir haben mehrere Standorte. Müssen wir an allen Standorten je eine:n Berufsbildner:in beschäftigen?

    Die Bildungsbewilligung wird vom Berufsbildungsamt des Standortkantons erteilt (BBG, Art. 20; BBV, Art. 9). Wenn sich die Standorte in unterschiedlichen Kantonen befinden, müssen sie an beiden Standorten eine:n Berufsbildner:in beschäftigen. Im selben Kanton kann unter Umständen ein:e Berufsbildner:in für die Ausbildung an mehreren Standorten zuständig sein. Dies ist im Einzelfall mit dem kantonalen Berufsbildungsamt zu klären

  • Müssen wir als interessierter Lehrbetrieb zuerst das Berufsbildungsamt kontaktieren, um zu melden, dass wir Lernende ausbilden möchten, oder warten, bis wir eine:n Kandidat:in haben?

    Ab dem 1. Oktober 2023 können Lehrbetriebe beim jeweiligen kantonalen Berufsbildungsamt eine Bewilligung zur Ausbildung von Lernenden (Bildungsbewilligung) beantragen. Das können und sollten Sie bereits machen, bevor Sie zukünftige Lernende gefunden haben.

  • Werden die Lernenden der Solarlehren in der Berufsschule allein ausgebildet oder gemeinsam mit Lernenden von anderen Berufen?

    Die Ausbildung an der Berufsschule erfolgt im ersten Lehrjahr gemeinsam mit Dachdecker:innen, Abdichter:innen, Fassadenbauer:innen, Gerüstbauer:innen und Fachmann/Fachfrau Sonnenschutz und Storentechnik.

  • Nach Abschluss der dreijährigen Lehre können Solarinstallateur:innen EFZ Anlagen anschliessen. Heisst das, man kann dann auf Elektriker:innen verzichten?
    Das stimmt nicht ganz: Solarinstallateurinnen EFZ können die Anlage zwar in Betrieb nehmen. Um die Anlage ans Netz anzuschliessen, benötigen sie jemanden mit Bewilligung. Entsprechend kann auch dann noch nicht auf Elektriker:innen verzichtet werden, auch bei Solaranlagen nicht.
  • Kann ich auch in Liechtenstein Lernende in den Solarberufen ausbilden?

    Ja, für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung

 
© Swissolar / Reto Schlatter

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