Eckdaten der Ausbildungen

Start 1. Jahrgang: Sommer Schuljahr 2024/25.

Inkrafttreten der Bildungsverordnung: 1.10.2023.

  • Dauer der Lehre: Solarinstallateur EFZ dauert 3 Jahre, Solarmonteur:in EBA dauert 2 Jahre 
  • 45 Tage Berufsschule (pro Lehrjahr), Durchführung blockweise 
  • Berufsmaturität: BM1 und BM2 möglich 
  • Ausbildungs-Standorte: Berufsfachschule Polybau Uzwil (SG), Les Paccots (FR)

Termine

  • Schnupperstellen ausschreiben: ab sofort auf diversen Jobplattformen
  • Antrag auf Bildungsbewilligung stellen: provisorisch bereits jetzt, definitiv ab Oktober 2023
  • Lehrstellen ausschreiben: ab 1. Oktober 2023
  • Lehrvertrag abschliessen: ab 1. Oktober 2023, nach Erhalt der Bildungsbewilligung
  • Beginn erster Lehrgang: August 2024 

NIV 14

Geplant ist, dass Personen mit EFZ Solarinstallateur:in zur NIV-14-Prüfung zugelassen sind. Ein Entscheid des ESTI wird Ende 2023 erwartet.  

Kosten

Kosten für den Betrieb: 

  • Lehrlingslohn plus Lohnnebenkosten, Empfehlung: 1. Lehrjahr CHF 900, 2. Lehrjahr CHF 1100. 3. Lehrjahr CHF 1300 
  • Überbetriebliche Kurse: ca. CHF 200 pro Tag, total ca. CHF 9000 über 3 Lehrjahre 
  • Übernachtungskosten bei Blockunterreicht in Uzwil bzw. Les Paccots: CHF 48 pro Nacht im Doppelzimmer des Schulhotels; Kostenübernahme im Lehrvertrag zu regeln 
  • Qualifikationsverfahren: Raum und Material, ca. CHF 1500 pro Lernende:r 

Der Kanton bezahlt: 

  • Berufsfachschule zu 100 Prozent 
  • Überbetriebliche Kurse: 20 Prozent 
  • Qualifikationsverfahren: alle Personalkosten  
© Swissolar / Reto Schlatter
 

Häufig gestellte Fragen

  • Wir haben mehrere Standorte. Benötigen wir für jeden eine Bildungsbewilligung?

    Die Bildungsbewilligung wird vom Berufsbildungsamt des Standortkantons erteilt (BBG, Art. 20; BBV, Art. 9). Wenn sich die Standorte in unterschiedlichen Kantonen befinden, müssen sie in jedem Kanton eine Bildungsbewilligung beantragen.

  • Wir haben mehrere Standorte. Müssen wir an allen Standorten je eine:n Berufsbildner:in beschäftigen?

    Die Bildungsbewilligung wird vom Berufsbildungsamt des Standortkantons erteilt (BBG, Art. 20; BBV, Art. 9). Wenn sich die Standorte in unterschiedlichen Kantonen befinden, müssen sie an beiden Standorten eine:n Berufsbildner:in beschäftigen. Im selben Kanton kann unter Umständen ein:e Berufsbildner:in für die Ausbildung an mehreren Standorten zuständig sein. Dies ist im Einzelfall mit dem kantonalen Berufsbildungsamt zu klären

  • Müssen wir als interessierter Lehrbetrieb zuerst das Berufsbildungsamt kontaktieren, um zu melden, dass wir Lernende ausbilden möchten, oder warten, bis wir eine:n Kandidat:in haben?

    Ab dem 1. Oktober 2023 können Lehrbetriebe beim jeweiligen kantonalen Berufsbildungsamt eine Bewilligung zur Ausbildung von Lernenden (Bildungsbewilligung) beantragen. Das können und sollten Sie bereits machen, bevor Sie zukünftige Lernende gefunden haben.

  • Werden die Lernenden der Solarlehren in der Berufsschule allein ausgebildet oder gemeinsam mit Lernenden von anderen Berufen?

    Die Ausbildung an der Berufsschule erfolgt im ersten Lehrjahr gemeinsam mit Dachdecker:innen, Abdichter:innen, Fassadenbauer:innen, Gerüstbauer:innen und Fachmann/Fachfrau Sonnenschutz und Storentechnik.

  • Nach Abschluss der dreijährigen Lehre können Solarinstallateur:innen EFZ Anlagen anschliessen. Heisst das, man kann dann auf Elektriker:innen verzichten?
    Das stimmt nicht ganz: Solarinstallateurinnen EFZ können die Anlage zwar in Betrieb nehmen. Um die Anlage ans Netz anzuschliessen, benötigen sie jemanden mit Bewilligung. Entsprechend kann auch dann noch nicht auf Elektriker:innen verzichtet werden, auch bei Solaranlagen nicht.
 
© Swissolar / Reto Schlatter

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