Wichtige Weichenstellungen für den weiteren Ausbau der Photovoltaik

23.02.2023

Die Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) hat mit hohem zeitlichem Einsatz die Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorangetrieben. Dadurch wird es möglich, dieses dringende Geschäft bereits in der Frühjahrssession im Nationalrat zu beraten. Für den Ausbau der Solarenergie wurden wesentliche Entscheide gefällt. Die meist hohen Zustimmungsraten lassen hoffen, dass die Entscheide auch im Plenum auf Zustimmung stossen werden.

Von den Beschlüssen der Kommissionssitzung vom 20.-23.2.2023 sind aus Sicht von Swissolar besonders wichtig:

  • Eine Regelung für Solaranlagen im nationalen Interesse: Dadurch wird es auch nach Ablauf des dringlichen Bundesbeschlusses («Solar-Express») möglich sein, alpine Solarkraftwerke zu bauen.
  • Die Verpflichtung der Betreiber von grösseren Speicherwasserkraftwerken, sich an der Energiereserve zu beteiligen: Photovoltaik (PV) in Kombination mit Wasserkraft ermöglicht eine sichere Stromversorgung im Winter, sofern die Speicher nicht aus wirtschaftlichen Interessen vorzeitig geleert werden.
  • Die Möglichkeit von Darlehen für den Fall, dass die Mittel des Netzzuschlagfonds für die vorgesehene Förderung der erneuerbaren Energieproduktion nicht ausreichen: Damit kann ein «Stop-and-Go» vermieden werden.
  • Daten aus intelligenten Messsystemen sollen in Echtzeit den Endverbrauchern zugänglich gemacht werden: Dies fördert die optimale Abstimmung der Stromproduktion (z.B. aus PV-Anlagen) und des Verbrauchs auf lokaler Ebene, wodurch Investitionen in Stromnetze reduziert werden können.
  • Speicheranlagen ohne Endverbrauch sollen unbefristet vom Netzentgelt befreit werden. Und auch Speicheranlagen mit Endverbrauch sollen von einer Rückerstattung des Netzentgeltes für die aus diesen Speichern ins Netz zurückgespeiste Energie profitieren können: Dies fördert den netzdienlichen Einsatz von stationären Speichern sowie des bidirektionalen Ladens von Elektrofahrzeugen.
  • Die Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wurden gegenüber dem Ständeratsbeschluss deutlich verbessert: Auch dies ist ein wesentlicher Beitrag zur intelligenten Nutzung der Netze. 
  • Im ländlichen Raum führen hohe Kosten für Netzverstärkungen oft dazu, dass PV-Projekte sistiert werden. Mit einer Kostenüberwälzung soll hier für Entlastung gesorgt werden. 
  • Einstimmig angenommen wurde die parl. Initiative von Swissolar-Präsident Jürg Grossen zur Harmonisierung der Besteuerung des Verkaufs von Solarstrom. Dies ist ein wesentlicher Beitrag für die Bereinigung des «Flickenteppichs» bei den Rahmenbedingungen für Solaranlagen. 
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Medienmitteilung der UREK-N

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