Empfehlung von Swissolar zum Umgang mit Hagelschäden

Im Sommer 2021 kam es zu ausserordentlich starken Gewittern, wodurch vermehrt Solaranlagen durch Hagelschlag zu Schaden gekommen sind. 

Swissolar empfiehlt bei Hagelschäden an Photovoltaik-Anlagen folgendes Vorgehen:

  1. Wenn das Glas beschädigt ist oder die Module stark deformiert sind oder sichtbare Schäden aufweisen: Den betroffenen Anlagenteil möglichst schnell abschalten und allenfalls die DC-Kreise auftrennen.
  2. Sorgfältige Dokumentation der Schäden und Meldung an die Gebäudeversicherung.
  3. Begutachtung der Anlage durch Solarprofi, je nach Befund kann die Teilanlage möglicherweise wieder in Betrieb genommen werden.
  4. Bei der Begutachtung Gefahr durch Glasscherben, Isolationsfehlern und Massnahmen gegen Absturz beachten.
  5. Bei der Begutachtung Indachanlagen vor Aufdachanlagen priorisieren (Brandgefahr und/oder Gefahr wegen eindringendem Wasser).
  6. Falls möglich Thermografie-Aufnahmen zur möglichen Identifikation von Hots-Spots erstellen.
  7. Vorgehen mit der Versicherung absprechen und deren Empfehlungen beachten.
  8. Zur Unterstützung des Entscheides, ob der Weiterbetrieb zulässig ist, sind Infrarotaufnahmen, Isolationsmessungen oder Messungen der Elektrolumineszenz sinnvoll.
  9. Reparaturarbeiten sind durch Solarprofis auszuführen. Es ist besondere Vorsicht notwendig, weil bei allfälligen Isolationsfehlern gefährliche Ströme auftreten können.
  10. In jedem Fall aber soll die Anlage in Absprache mit der Versicherung so rasch als möglich instand gestellt werden.
  11. Wiederinbetriebnahme nach Erst- und Schlusskontrolle und dem Ausfüllen des Mess- und Prüfprotokolls. Falls nur Module ausgewechselt wurden, ist keine erneute unabhängige Kontrolle notwendig.
  12. Falls die Anlagenleistung bei einem Modulersatz ändert, muss dies Pronovo gemeldet werden. Was die Einmalvergütung/Einspeisevergütung von solchen Anlagen betrifft, bitte Kapitel 7 in der «Richtlinie zur Energieförderungsverordnung (EnFV) - Photovoltaik» beachten (kann unter https://pronovo.ch/de/services/formulare/# heruntergeladen werden). 
  13. Einzelne Ersatzmodule müssen zu den übrigen Modulen passen.

Für thermische Anlagen empfiehlt Swissolar:

  1. Dokumentation der Schäden und Meldung an die Gebäudeversicherung.
  2. Begutachtung der Anlage durch Solarprofi.
  3. Bei der Begutachtung Indachanlagen vor Aufdachanlagen priorisieren (Gefahr wegen eindringendem Wasser).
  4. Unbedingt die Empfehlungen der Versicherung beachten.
  5. Reparaturarbeiten sind durch Solarprofis auszuführen.
  6. In jedem Fall aber soll die Anlage in Absprache mit der Versicherung so rasch als möglich instand gestellt werden.
  7. Bei Röhrenkollektoren können zum Teil auch einzelne Röhren ausgetauscht werden.

Allgemeine Hinweise

Das Schadensbild sollte sorgfältig dokumentiert werden. Der Eigentümer der Anlage ist zuständig für die Schadensmeldung an die Versicherung. Die Gebäudeversicherungen verlangen Kostenschätzungen. In der Regel können kurzfristig keine verbindlichen Offerten erstellt werden, deshalb kann mit Richtpreisen gearbeitet werden (deklarieren, dass es eine Schätzung ist). Die beschädigten Module und Kollektoren sollten aufbewahrt werden, bis der Fall durch die Versicherung abgeschlossen ist, um allfällige Materialfehler auszuschliessen.

Die Ersatzmodule/Kollektoren sollen im Hagelregister aufgeführt sein (Gruppe 121 - Dach - Photovoltaik-Module oder 122 - Dach - Thermische Sonnenkollektoren wählen). Dabei unbedingt die Hagelschutzklasse HW3 oder höher wählen.