Arbeitssicherheit

Um Unfälle zu verhindern müssen bei der Planung und der Installation von Solaranlagen die Unfallverhütungsvorschriften der Suva beachtet werden.

Alle sicherheitsrelevanten Massnahmen bei Bauarbeiten, insbesondere Arbeiten auf Dächern, regelt die Bauarbeitenverordnung (BauAV).

  • Branchenlösung

    Betriebe können sich zur Optimierung der innerbetrieblichen Sicherheit einer Branchenlösung anschliessen. Diese stellt den Betrieben ein Sicherheitssystem (bestehend aus Handbuch und Checklisten) zur Verfügung und stellt den Zugang zu Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) sicher.

    Mit BATISEC wird den Branchen der Gebäudetechnik eine Branchenlösung angeboten. Mit dem Handbuch «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» kann der Betrieb die Gefahren systematisch erfassen, nach Risikostufen bewerten und anschliessend die zur Beseitigung oder Reduktion diese Gefahren notwendigen Massnahmen selbständig treffen. Ein Beizug der ASA ist so nur noch in Fällen nötig, in denen es spezielle Risiken gibt.

    BATISEC bietet ein Konzept zur Einhaltung und zur Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäss EKAS Richtlinie 6508. Damit erhalten Betriebe ein Hilfsmittel zur einfachen, effizienten und kostengünstigen Umsetzung der geltenden Vorschriften. 

    Mehr Informationen auf www.batisec.ch/de/branchenloesung.

  • Absturzsicherungsmassnahmen sind ab einer Höhe von 3 m erforderlich (siehe BauAV). Ferner müssen Vorsichtsmassnahmen bei Elektroarbeiten und im Umgang mit Asbest beachtet werden. Weitere Informationen dazu finden sich zum Beispiel bei der SUVA.

  • Unterhalt- und Wartungsarbeiten müssen sicher durchgeführt werden können. Solaranlagen benötigen im Normalfall keine periodische Wartung. Meist muss nur im Störfall (der z.B. über ein Monitoring-System gemeldet wird) eingegriffen werden. Somit sind für Wartungsarbeiten nicht zwingend permanente Sicherheitseinrichtungen erforderlich, sofern temporäre Lösungen mit Seilüberwurf oder Hebebühnen eingesetzt werden können. Oblichter sind hingegen durch Kollektivschutzeinrichtungen zu sichern. Auf Flachdächern sind fest installierte Absturzsicherungen in den meisten Fällen notwendig. Es können je nach Situation umlaufende Geländer oder auch Anseilschutz-Systeme verwendet werden. Die Montage der Dachsicherheit muss nach Herstellerangaben erfolgen, es dürfen nur geprüfte Systeme angewendet werden. Für Arbeiten die weniger als zwei Manntage pro Objekt dauern,  ist das Arbeiten im Anseilschutz für geschulte Personen möglich. 

  • Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz ist das Ziel der Sicherheits-Charta. Sie wurde von der Suva in Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Planern und Gewerkschaften ins Leben gerufen. Die Unterzeichner der Charta setzen sich dafür ein, dass am Arbeitsplatz die Sicherheitsregeln eingehalten werden. mehr

  • Merkblätter/Hilfsmittel Arbeitssicherheit

    Sicher zu Energie vom Dach - Montage und Instandhaltung von Solaranlagen (Suva, PDF)  

    Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden (Suva, PDF)

    Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden (Instruktionshilfe) (Suva, PDF)

    Nutzungsvereinbarung Absturzsicherungen auf geneigten Dächern (Gebäudehülle Schweiz)
    Nutzungsvereinbarung Sicherheitsmassnahmen auf Flachdächern (Gebäudehülle Schweiz) 

    Weiterbildungen Arbeitssicherheit

    Fachkurse Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA):


    Kursprogramm BATISEC