Anspruch auf Kurzarbeit bei unmöglicher Einhaltung des Gesundheitsschutzes

27.03.2020

Unternehmen, welche aus praktischen Gründen den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten nicht garantieren können, haben bei Arbeitsreduktion oder -Stop des Betriebes aufgrund des Coronavirus  Anrecht auf Kurzarbeit.  Dies konnte Swissolar-Präsident Roger Nordmann am 26.3. mit Bundesrat Guy Parmelin klären. Mehr Infos beim Seco

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