- Home /
- Angebot /
- News und Medien /
- Anspruch auf Kurzarbeit bei unmöglicher Einhaltung des Gesundheitsschutzes
Anspruch auf Kurzarbeit bei unmöglicher Einhaltung des Gesundheitsschutzes
27.03.2020
Unternehmen, welche aus praktischen Gründen den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten nicht garantieren können, haben bei Arbeitsreduktion oder -Stop des Betriebes aufgrund des Coronavirus Anrecht auf Kurzarbeit. Dies konnte Swissolar-Präsident Roger Nordmann am 26.3. mit Bundesrat Guy Parmelin klären. Mehr Infos beim Seco
{ open = true; setTimeout(() => open = false, 5000); }" x-transition>
Artikel wurde dem Warenkorb hinzugefügt