RPV: Swissolar begrüsst Abbau von raumplanerischen Hürden für Solaranlagen

03.06.2022

Auf den gut geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Schweiz könnte mehr Strom produziert werden als wir heute verbrauchen. Bei der Nutzung dieses enormen Potenzials gibt es immer noch viele Hürden. Ein Teil davon wird dank der heute vom Bundesrat verabschiedeten revidierten Raumplanungsverordnung (RPV) ab Juli 2022 wegfallen. Swissolar begrüsst den Abbau von raumplanerischen Hürden bei der Erstellung von Solaranlagen, der das bereits erfreuliche Zubautempo der Photovoltaik in der Schweiz zusätzlich beschleunigen wird. Gleichzeitig macht Swissolar auf weiterhin bestehende Hürden aufmerksam. Insbesondere bei Anlagen auf Kulturdenkmälern, in der Landwirtschaft und bei alpinen Grossanlagen schlägt Swissolar weitergehende Vereinfachungen vor.

Mehr zu den einzelnen Massnahmen der Revision: 

Vereinfachungen für Flachdächer

Das vereinfachte Meldeverfahren anstelle einer Baubewilligung ist neu auch möglich für aufgeständerte Anlagen auf Flachdächern, welche die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter überragen. Dies vereinfacht nicht zuletzt den Bau von kombinierten Grün- und Solardächern, bei denen die Solarmodule einen genügenden Abstand vom Bewuchs aufweisen müssen. Wichtig ist auch die genaue Definition, ab wo gemessen wird: Bei einer Umfassungsmauer ist es deren Obergrenze – bisher wurde teilweise ab der Dachfläche gemessen. 

«Kompakte Flächen» praxisnah definiert

Ebenfalls sehr hilfreich ist die Präzisierung, dass «technisch bedingte Auslassungen oder eine versetzte Anordnung aufgrund der verfügbaren Fläche» innerhalb eines kompakt angeordneten Modulfelds für das Meldeverfahren zulässig sind. In der bisherigen Bewilligungspraxis wurden beispielsweise treppig angeordnete Modulfelder auf einer dreieckigen Dachfläche oder Auslassungen für Dachfenster oder Kamine oft nicht zugelassen oder es wurden teure Blechabdeckungen verlangt. 

Ein Schritt vorwärts für Agri-Photovoltaik

Aus Gründen der Versorgungssicherheit und des Ersatzes fossiler Energien muss der Ausbau der Solarenergie rasch erfolgen. Deshalb ist auch die Nutzung von Flächen ausserhalb von Gebäuden unumgänglich. Mit der Verordnungsrevision wurden erste Schritte in diese Richtung unternommen. Der neu eingefügte Art. 32c beschreibt, unter welchen Umständen Solaranlagen als standortgebunden zu betrachten sind und deshalb auch ausserhalb von Bauzonen bewilligt werden können. Sie müssen optisch eine Einheit bilden mit Bauten oder Anlagen (z.B. Parkplatzüberdachungen, Lärmschutzwände, Staumauern), sie können schwimmend auf künstlichen Gewässerflächen angebracht werden, oder es handelt sich um sogenannte Agri-PV-Anlagen, die nebst Stromproduktion auch Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bewirken. Die letztgenannte Nutzungsform gewinnt in vielen europäischen Ländern rasch an Bedeutung, da die zunehmenden Wetterextreme den Schutz empfindlicher Kulturen nötig machen. Auch bei Schweizer Landwirten besteht ein hohes Interesse daran. Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat nicht wie von Swissolar vorgeschlagen die landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV) dahingehend geändert hat, dass Direktzahlungen auch an Landwirtschaftsflächen mit PV-Anlagen bezahlt werden können.

Keine Verbesserungen für Anlagen auf Schutzobjekten

In der Vernehmlassung hatte Swissolar angeregt, die Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf Kulturdenkmälern präziser zu regeln. Gemäss Art. 18a Abs. 3 RPG dürfen diese «nicht wesentlich beeinträchtigt» werden. Diese Formulierung wird leider von Kantonen und Gemeinden sehr unterschiedlich ausgelegt, weshalb wir eine Festlegung von Eckpunkten auf Verordnungsebene vorgeschlagen hatten. Dies wurde leider vom Bundesrat nicht aufgenommen. 

Handlungsbedarf bei alpinen Grossanlagen

Diese Verordnungsrevision trägt leider nicht zur notwendigen Vereinfachung der Erstellung von grossen Freiflächenanlagen im alpinen Raum bei. Solche sind aus Sicht von Swissolar auf vorbelasteten oder kaum einsehbaren Flächen ausserhalb von Schutzgebieten dringend nötig. Swissolar hat deshalb im Rahmen der Vernehmlassung zur Verfahrensbeschleunigungs-Vorlage vorgeschlagen, auch grosse PV-Anlagen einem solchen Verfahren zu unterstellen.

Vernehmlassungsantwort von Swissolar zur Revision der Raumplanungsverordnung (von November 2021)

Photo: Agro-Photovoltaik-Versuchsanlage bei Agroscope Conthey (VS). Die dynamischen Solarpanels des Schweizer Start-ups Insolight schaffen die idealen Bedingungen für Himbeeren – und produzieren dabei Strom. © Insolight

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