Solar-Sonderkontingente mildern Corona-Krise – immerhin ein bisschen

20.04.2020

Das UVEK verkürzt die Wartefristen für Photovoltaik-Förderbeiträge. Damit soll der Zubau der Photovoltaik angesichts der Corona-Situation gestützt werden. Dafür werden Fördermittel im Umfang von 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds bereitgestellt. Das ist eine hilfreiche Massnahme zur Abmilderung der Corona-Krise. Aber sie reicht nicht aus, um den Photovoltaikausbau in der Schweiz voranzutreiben.

Die Reduktion der Wartefristen für die Einmalvergütung im vergangenen Jahr hat stark zur Marktbelebung bei der Photovoltaik beigetragen. Die Solarbranche ist deshalb optimistisch ins laufende Jahr gestartet und erhoffte einen neuen Rekord-Zubau. Doch die Auftragseingänge sind momentan Corona-bedingt rückläufig, der dringend nötige Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verzögert sich. Die heute vom UVEK angekündigte weitere Reduktion der Wartezeit ist deshalb eine hilfreiche Massnahme, um den drohenden Markteinbruch abzumildern – insbesondere für grosse Photovoltaikanlagen.

Die Wartefristen für kleine Photovoltaikanlagen müssen sinken

Gleichzeitig entsprechen die 46 Millionen Franken, die nun für eine Verkürzung der Wartefrist gesprochen werden, derzeit nur knapp 4% des zur Verfügung stehenden Netzzuschlagsfonds. Die Mittel darin beliefen sich per Ende 2019 auf 1,22 Milliarden Franken. Swissolar fordert, dass auch Mittel gesprochen werden, um die Wartefrist für kleine Photovoltaik-Anlagen zu senken. Diese beträgt derzeit immer noch 9 Monate, was den Ausbau von kleinen Anlagen (zb. auf Einfamilienhäusern) weiterhin bremst.

Die Absenkung der Einmalvergütung ausgleichen

Handlungsbedarf besteht zudem bei der bereits beschlossenen Absenkung der Einmalvergütung per 1.4.20. Denn wegen Produktionsengpässen in der chinesischen Modulproduktion und bei europäischen Wechselrichtern steigen die Anlagenpreise tendenziell wieder. Swissolar schlägt deshalb einen Krisenzuschlag auf die Einmalvergütung für jene Anlagen vor, die im Jahr 2020 fertiggestellt werden. Bei der nächsten Anpassung der Tarife per 1.4.2021, die zurzeit vom BFE vorbereitet wird, muss zudem auf die aktuelle Preisentwicklung reagiert werden.

Es braucht schnellere Bewilligungsverfahren auf Gemeindeebene

Ergänzend fordert Swissolar die Gemeinden auf, dass sie bei Baubewilligungen im Meldeverfahren (das betrifft die Mehrheit der Projekte) die Frist von meistens 30 Tagen nicht ausschöpfen, sondern nach Möglichkeit rascher eine Bewilligung erteilen.

Die Solarbranche ist startklar für den wirtschaftlichen Wiederaufbau und den ökologischen Umbau des Landes

Die Solarbranche bietet kurze Planungszyklen und hat personelle Kapazitäten zur raschen Umsetzung. So können wir mit den richtigen Massnahmen schon jetzt einen Beitrag gegen die drohende Rezession leisten und gleichzeitig mithelfen, eine nachhaltige, krisenresistente Infrastruktur aufzubauen. Für eine sichere Stromversorgung basierend auf erneuerbaren Energien muss der jährliche Photovoltaik-Zubau um den Faktor 4 gesteigert werden

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