Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Gebäudetechnikbranche ist für alle Solarinstallateure allgemein verbindlich (ausser Kantone GE, VD und VS). Seit 01.01.2019 gilt der aktuelle GAV der Gebäudetechnik 2019–2022. Beachten Sie bitte auch den Anhang 8 zum GAV mit wichtigen Ergänzungen.

Dem Sozial- und Lohndumping in der Solarbranche wird damit ein Riegel vorgeschoben.  

Alle Swissolar-Mitglieder und Solarprofis, die im Bereich Installation tätig und keinem anderen GAV unterstellt sind, müssen sich dem GAV der Gebäudetechnik anschliessen. Als Vertragspartner dieses GAV kann Swissolar seinen Mitgliedern vorteilhafte Bedingungen anbieten. Unter anderem besteht eine Solidaritätsbürgschaft zur Abdeckung der Kautionspflicht.  

Nicht unter den GAV Gebäudetechnik fallen Angestellte eines angeschlossenen Betriebs, die selbst nicht in der Ausführung tätig sind, also beispielsweise Planer, Büroangestellte oder in der Produktion tätige Mitarbeitende. Weitere Informationen zum GAV finden Sie hier.

In den Kantonen GE, VD und VS gelten jeweils separate GAV, die neben der Gebäudetechnik noch andere Branchen umfassen. Weitere Informationen: GAV Kanton GE, GAV Kanton VD, GAV Kanton VS 

Vollzugskosten GAV

Für alle Firmen im Bereich Installation von Solaranlagen besteht die Pflicht, die Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge der Arbeitnehmer an die Paritätische Landeskommission (PLK) oder die Paritätischen Kommissionen (PK) zu deklarieren und dort einzuzahlen. 

Die Kosten betragen 25 CHF pro Arbeitnehmer und Monat und müssen vom Lohn abgezogen werden. Das Deklarationsformular zur Angabe der Vollzugskosten wird Ende jeden Jahres von der PLK oder den PK an die unterstellten Firmen versandt. Weitere Informationen zur Deklaration

Für Fragen zur Abrechnung bei Firmensitz in den Kantonen SZ, ZG und GL steht die PLK zur Verfügung: Telefon +41 31 350 22 65. Bei Firmensitz in den übrigen Kantonen gibt es eine Übersicht der jeweiligen Ansprechpartner der kantonalen oder regionalen PK

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