Ja zum Stromgesetz – Für eine sichere solare Stromversorgung

03.04.2024

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz, vormals «Mantelerlass») schafft die Grundlage für den beschleunigten Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien und gestaltet Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit – vor allem im Winter. Bereits 2035 sollen 35 Terawattstunden Strom aus neuen erneuerbaren Quellen stammen, fast sechsmal mehr als heute. Klar ist, dass der grösste Teil davon von Photovoltaik-Anlagen stammen muss. 

Das Gesetz schafft unter anderem neue Anreize für den weiteren Photovoltaik-Ausbau und bietet neue Möglichkeiten für die Entwicklung von Photovoltaik-Projekten. Das Stromgesetz ist die Grundlage für den notwendigen raschen Ausbau der Solarenergie – primär auf Gebäuden und Infrastrukturen, ergänzt mit Anlagen mit hohem Winterertrag. So wird Solarenergie neben der Wasserkraft zum zweiten Standbein der Schweizer Energieversorgung.

Auch wenn es bei den Verordnungen noch Verbesserungen braucht: Das Gesetz ist ein Meilenstein, das für Innovation und sichere Rahmenbedingungen sorgt. Hier einige Massnahmen, die für den weiteren Ausbau der Photovoltaik von zentraler Bedeutung sind: 

  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) erlauben den lokalen Handel mit Solarstrom unter Benutzung der Anschlussleitung und des öffentlichen Stromnetzes und damit die dezentrale Harmonisierung von Produktion, Speicherung und Verbrauch. 
  • Dezentrale Stromspeicher mit und ohne Endverbrauch sollen vom Netzentgelt befreit werden. Dies wird die intelligente Integration von stationären Batteriespeichern und Elektroauto-Batterien in das Energiesystem deutlich beschleunigen.
  • Eine Mindest-Abnahmevergütung führt zu einer einheitlichen Regelung in der ganzen Schweiz.
  • Die Kosten für Netzverstärkungen und Anschlussleitungen werden auf nationaler Ebene verteilt. 
  • Einführung einer gleitenden Marktprämie für Anlagen ab 150 kW. Kleinanlagen erhalten weiterhin die bewährten Investitionsbeiträge. 
  • Der Netzzuschlagfonds soll sich temporär verschulden dürfen, womit Wartelisten und ein Stop-and-Go bei der Förderung vermieden werden. 

Das neue Stromgesetz ist für den weiteren Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz also von absolut zentraler Bedeutung. Es nimmt die wichtigsten Anliegen aus dem 11-Punkte-Plan von Swissolar auf. Swissolar engagiert sich deshalb in der Referendumsabstimmung vom 9. Juni gemeinsam mit einer breiten Wirtschaftsallianz für das Gesetz und empfiehlt ganz klar ein Ja zum Stromgesetz

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