Solarinstallateur:in

EFZ, 3-jährige Lehre

Im Schuljahr 2024/25 starten die neuen Berufslehren in der Solarbranche. Die beiden Berufe Solarinstallateur:in EFZ und Solarmonteur:in EBA werden in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Polybau entwickelt und in das Berufsfeld Gebäudehülle integriert. 

Solarinstallateur:innen EFZ montieren, installieren und reparieren elektrische Solaranlagen auf Gebäuden. Sie leisten mit ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. 

Bei dieser Ausbildung im Berufsfeld Gebäudehülle liegt der Fokus auf der Montage und der Installation von Solaranlagen für die Erzeugung elektrischer Energie aus Sonnenenergie. 

Solarinstallateur:innen EFZ setzen sich mit den Auftragsdokumenten und Plänen auseinander und prüfen diese auf Vollständigkeit. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Material vor Ort vollständig ist und dass sich die Arbeitsgeräte in einwandfreiem Zustand befinden. 

Solarinstallateur:innen EFZ befestigen die Montagesysteme, verlegen die Solarmodule und erstellen die Leitungsführungen, um die elektrischen Leitungen zu verlegen. Sie installieren auch Speicherlösungen und beheben einfache Störungen am Solarkraftwerk. Und sie bauen die Solaranlage am Ende ihrer Lebensdauer fach- und umweltgerecht zurück. 

Die Zusammenarbeit im Team ist wichtig. Nicht nur mit Solarinstallateur:innen und Solarmonteur:innen, sondern auch mit Fachpersonen aus anderen Gewerken, z. B. Zimmer:in, Spengler:in, Dachdecker:in und Elektroinstallateur:in.  

© Swissolar / Reto Schlatter

Kompetenzen Solarinstallateur:in EFZ

Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle: 

  • Arbeitssicherheit gewährleisten 
  • Materialkunde und Entsorgung 
  • Kundenkontakt 
  • Rapportieren / Skizzieren 

Planen und Vorbereiten der Montage: 

  • Auftragsdokumentation prüfen und Arbeitsplanung vornehmen 
  • Material und Arbeitsgeräte kontrollieren und bereitstellen 
  • Schnittstellen koordinieren 
  • Arbeitsplatz einrichten 
  • Montageuntergrund kontrollieren 

Montage und Installation von PV-Anlagen: 

  • auf Flachdach und Steildach 
  • je nach Betrieb, an der Fassade, angebaut oder freistehend 
  • Leitungsführungen erstellen und anschliessen  
  • Speicherlösungen montieren und anschliessen 
  • Inbetriebnahme  

Wartung, Reparatur und Demontage: 

  • PV-Anlagen warten 
  • einfache Störungen lokalisieren und beheben 
  • Rückbau, Entsorgung
 

Diese Unternehmen bieten ab Herbst 2024 Lehrstellen als Solarinstallateur:in EFZ oder Solarmonteur:in EBA an

Bieten auch Sie Lehrstellen für Solarinstallateur:innen EFZ und / oder Solarmonteur:innen EBA an und möchten zu unserer Liste hinzugefügt werden? Dann melden Sie sich per E-Mail an berufsbildung@swissolar.ch.

 
 

Häufig gestellte Fragen

  • Wir haben mehrere Standorte. Benötigen wir für jeden eine Bildungsbewilligung?

    Die Bildungsbewilligung wird vom Berufsbildungsamt des Standortkantons erteilt (BBG, Art. 20; BBV, Art. 9). Wenn sich die Standorte in unterschiedlichen Kantonen befinden, müssen sie in jedem Kanton eine Bildungsbewilligung beantragen.

  • Wir haben mehrere Standorte. Müssen wir an allen Standorten je eine:n Berufsbildner:in beschäftigen?

    Die Bildungsbewilligung wird vom Berufsbildungsamt des Standortkantons erteilt (BBG, Art. 20; BBV, Art. 9). Wenn sich die Standorte in unterschiedlichen Kantonen befinden, müssen sie an beiden Standorten eine:n Berufsbildner:in beschäftigen. Im selben Kanton kann unter Umständen ein:e Berufsbildner:in für die Ausbildung an mehreren Standorten zuständig sein. Dies ist im Einzelfall mit dem kantonalen Berufsbildungsamt zu klären

  • Müssen wir als interessierter Lehrbetrieb zuerst das Berufsbildungsamt kontaktieren, um zu melden, dass wir Lernende ausbilden möchten, oder warten, bis wir eine:n Kandidat:in haben?

    Ab dem 1. Oktober 2023 können Lehrbetriebe beim jeweiligen kantonalen Berufsbildungsamt eine Bewilligung zur Ausbildung von Lernenden (Bildungsbewilligung) beantragen. Das können und sollten Sie bereits machen, bevor Sie zukünftige Lernende gefunden haben.

  • Werden die Lernenden der Solarlehren in der Berufsschule allein ausgebildet oder gemeinsam mit Lernenden von anderen Berufen?

    Die Ausbildung an der Berufsschule erfolgt im ersten Lehrjahr gemeinsam mit Dachdecker:innen, Abdichter:innen, Fassadenbauer:innen, Gerüstbauer:innen und Fachmann/Fachfrau Sonnenschutz und Storentechnik.

  • Wie viele Tage besuchen Lernende die Berufsschule?

    Im Durchschnitt 1 Tag Berufsschule pro Woche. Da wir in der Deutschschweiz zwei zentrale Schulstandorte in Uzwil und in Grenchen haben, findet die Berufsschule blockweise statt, 4 mal 2 Wochen pro Jahr.

  • Nach Abschluss der dreijährigen Lehre können Solarinstallateur:innen EFZ Anlagen anschliessen. Heisst das, man kann dann auf Elektriker:innen verzichten?
    Das stimmt nicht ganz: Solarinstallateurinnen EFZ können die Anlage zwar in Betrieb nehmen. Um die Anlage ans Netz anzuschliessen, benötigen sie jemanden mit Bewilligung. Entsprechend kann auch dann noch nicht auf Elektriker:innen verzichtet werden, auch bei Solaranlagen nicht.
  • Kann die Lehre auch in weniger als drei Jahren absolviert werden?

    Verkürzte Ausbildung

    Über die Dauer der Verkürzung entscheidet die zuständige kantonale Behörde.

    Der Einstieg ins dritte Lehrjahr ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

    1. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem der folgenden Berufe

    • Abdichterin / Abdichter
    • Dachdeckerin / Dachdecker
    • Fassadenbauerin / Fassadenbauer
    • Spenglerin / Spengler
    • Zimmerin / Zimmermann

    2. mindestens 120 Tage Praxiserfahrung in der Solarinstallation vor Beginn der Lehrzeit

    3. Bereich ABU ist abgeschlossen


    Der Einstieg ins zweite Lehrjahr ist grundsätzlich möglich für Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, mit EBA Solarmonteur:in oder mit gymnasialer Maturität.

    Wir empfehlen

    1.    mindestens 60 Tage Praxiserfahrung in der Solarinstallation vor Beginn der Lehrzeit.

    2.    Erwerb folgender Qualifikationen vor oder zu Beginn der Lehrzeit Kollektivschutz

    • PSAgA
    • Anschlagen von Lasten
    • gefährliche Maschinen
    • Hubarbeitsbühne

    Diese können unter anderem beim Bildungszentrum Polybau erworben werden.

  • Welchen Lohn erhalten Lernende?

    Lohnempfehlung:

    1. Lehrjahr CHF 900.- brutto/Monat

    2. Lehrjahr CHF 1100.- brutto/Monat

    3. Lehrjahr CHF 1300.- brutto/Monat

  • Welchen Lohn erhalten Lernende in der verkürzten Lehre?

    Mindestlohn gemäss GAV abzüglich 20 % für Abwesenheit Berufsschule und üKs (zirka 10 Wochen im Jahr).

    Zudem ein Abzug von zirka 30 % für die reduzierte Arbeitsleistung. Hier ist zu berücksichtigen, wie gut die/der Lernende im neuen Beruf eingesetzt werden kann. Hat sie/er bereits einschlägige Erfahrung und kann gut eingesetzt werden? Kann sie/er selbstständig Arbeiten ausführen? Je nachdem ist eine Reduktion von 10 bis 50 % angemessen.  

  • Kann ich auch in Liechtenstein Lernende in den Solarberufen ausbilden?

    Ja, für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung

 
© Swissolar / Reto Schlatter

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