Vereinfachte Bewilligung für Energie von der Sonne
Dank der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 1.1.2008 wird es einfacher, Baubewilligungen für Solaranlagen zu erhalten. Der neue Artikel 18a gilt sowohl für Anlagen in der Bauzone (die bereits heute in vielen Kantonen von der Bewilligungspflicht befreit sind) als auch für solche in der Landwirtschaftszone.
RPG Art. 18a Solaranlagen
In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.
Bewilligungspflicht für Solaranlagen (PDF)

