Einspeisevergütung für Strom

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom

Die kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV) ist seit 1. Januar 2009 in Kraft. Sie wird finanziert über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp. Bereits im Februar 2009 waren die verfügbaren Mittel ausgeschöpft.

 

Am 11. Juni 2010 beschloss das Parlament, den Zuschlag auf max. 0.9 Rp./kWh zu erhöhen. Damit kann die Warteliste mit 8200 angemeldeten Photovoltaik-Anlagen (Stand März 2011) ab Mitte 2011 abgebaut werden.

 

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