Baurecht
Für die Erstellung von Solaranlagen braucht es in den meisten Kantonen eine Baubewilligung. Swissolar hat die aktuellen Bestimmungen zusammengestellt. mehr
Art. 18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sagt aus, dass es ein Anrecht auf eine Baubewilligung gibt, sofern die Anlage "sorgfältig integriert" ist:
"In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden."
Die Ziele des bestehenden Baurechts und der energiepolitischen Anliegen nach Förderung erneuerbarer Energien sind in der Schweiz in Bau- und Landwirtschaftzonen heute in den meisten Fällen vereinbar. In gewissen Fällen ist jedoch eine Güterabwägung zwischen der Solarenenergienutzung auf der einen Seite und der Berücksichtigung des Natur- und Heimatschutzes auf der anderen Seite nötig. Auf dem Weg dorthin braucht es Offenheit von beiden Seiten: Unterstützung von Denkmalpflege und Baubehörden für sorgfältig integrierte Anlagen sowie die Entwicklung einer grösseren Produktevielfalt seitens der Solarbranche.


